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Allgemeine Bedingungen für unsere Vermietfahrzeuge (AGB)

1. Mietvertrag

Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch. Die vom Vermieter angegebenen Technischen Daten dienen zur Orientierung und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Vermieter garantiert, dass das gewünschte oder ein gleichwertiges Fahrzeug bereitgestellt wird.

2. Mieter

Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst gefahren werden. Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre. Der erforderliche Führerschein muss mindestens 3 Jahre alt sein.

3. Mietpreis

Der Mietpreis ergibt sich aus unserer Mietpreisliste. Zusätzliche Leistungen werden separat berechnet. Bei den Wohnmobilen sind 300 km pro Miettag frei. Mehrkilometer werden mit 0,38 Euro berechnet. Ab dem 15. Miettag erfolgt keine Berechnung von Mehrkilometern. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

4. Zahlung des Mietpreises

Innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages 25 % des Mietpreises. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Vertragsbeginn fällig. Es sind nur Barzahlung oder Überweisung möglich. Kreditkarten und Schecks können nicht akzeptiert werden.

5. Kaution

Die Hinterlegung der Kaution in Höhe von 1.500,- Euro hat spätestens am Abholtag zu erfolgen. Es sind Barzahlung und Überweisung möglich. Die Erstattung erfolgt auf ein Konto des Mieters.

6. Auslandsreisen

Versichert sind Reisen in den EU-Staaten, außer Türkei. Sollten Sie eine Fahrt außerhalb dieses Geltungsbereiches planen, sprechen Sie uns an. Eventuell ist gegen einen Mehrbetrag Versicherungsschutz möglich. Die Mehrkosten zahlt der Mieter.

7. Nutzungsverbot

Keine Beförderung gefährlicher oder verbotener Stoffe (Ausnahme: Campinggas). Keine Teilnahme an Rennen oder Rallys. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

8. Vertragsschluss und Rücktritt, Stornogebühren

Mit der Unterschrift geht der Mieter oder sein Bevollmächtigter einen verbindlichen Vertrag ein. Bei einer Stornierung sind folgende pauschale Vergütungen fällig.

  • bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises (Stornogebühr), mindestens jedoch 200,- Euro an den Vermieter.
  • Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Übergabe / Rücknahme

Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges erfolgen am Standort des Vermieters. Abholzeiten sind:

Mo – Fr 13 – 16 Uhr, Sa 10 – 13 Uhr
Rückgabezeiten sind: Mo – Sa 9 - 11 Uhr

Anderes bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein halber Tagessatz erhoben. Davon unberührt bleibt die weitere Pflicht zum Schadenersatz, wenn beispielsweise eine Anschlussvermietung gefährdet oder nicht möglich ist. Den Nachweis der Schadenhöhe muss der Vermieter erbringen. Kann das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben werden, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Dieser ist zur Schadensminderung verpflichtet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Absprache gegen entsprechende Nachberechnung möglich.
Eine Rückgabe an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.

10. Reinigung

Das Fahrzeug wird innen wie außen im gereinigten Zustand übergeben. Vor Rückgabe hat der Mieter den Innenraum, insbesondere auch die WC-Kassette, gründlich zu reinigen; dazu gehören auch die zum Gebrauch im Fahrzeug befindlichen Gegenstände wie Geschirr, Tisch, Stühle etc. Es können hierzu besondere Vereinbarungen getroffen werden.

11. Pflichten des Mieters

Behandeln Sie das Fahrzeug so, als wäre es Ihr eigenes. Vermeiden Sie Beschädigungen und Verschmutzungen. Halten Sie eventuell entstandene Schäden so gering wie möglich. Beachten Sie die Außenmaße des Fahrzeuges, insbesondere die Höhe und Breite. Beachten Sie die regionalen Verkehrsvorschriften und besondere Vorschriften beim Führen eines Wohnmobils oder Wohnanhängers. Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet.

12. Reparaturen

Notwendige Reparaturen während der Mietdauer können bis zu 200,- Euro direkt veranlasst werden. Höhere Kosten müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.

13. Verhalten bei einem Unfall

Verständigen Sie die Polizei, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist. Bei verletzten Personen ist dies zwingend erforderlich. Notieren Sie die persönlichen Daten aller Beteiligten, machen Sie Fotos. Zur Abwicklung eines Versicherungsschadens müssen Sie alle relevanten Daten zur Verfügung stellen können. Im Fahrzeug befinden sich die Kontaktdaten des eigenen Versicherers. Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dem Vermieter in Verbindung.

14. Haftung des Mieters

Bei einem selbstverschuldeten Unfall haftet der Mieter in jedem Fall in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung.
Davon unberührt bleibt die persönliche Haftung des Mieters bei nicht versicherbaren Risiken, wie z. B. Alkoholfahrt, Fahruntüchtigkeit wegen Einnahme von Drogen, missbräuchliche Nutzung des Fahrzeuges, Überlassen an Dritte, Beschädigung der Inneneinrichtung, Verlust von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen.

15. Haftung des Vermieters

Der Vermieter garantiert die Bereitstellung des gewünschten oder gleichwertigen Fahrzeuges in technisch einwandfreiem Zustand. Sollte dies nicht möglich sein, beschränkt sich die Haftung des Vermieters aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beide Seiten haben das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Etwaiger Anspruch auf Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

16. Behandlung der Personendaten

Der Vermieter verarbeitet und speichert die persönlichen Daten des Mieters und eventuell von Dritten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

17. Ergänzende Bestimmungen

Alle Vereinbarungen und Absprachen der Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

18. Erweiterung des Versicherungsschutzes

Auf die sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes wird hingewiesen.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für den Standort des Fahrzeuges zuständige Amtsgericht.